FAUli-Kneipe online – 26.02.2021 – 19.30 Uhr

Link zur Veranstaltung: https://public.senfcall.de/faulikneipe

Da die letzte FAUli-Kneipe jetzt ein Jahr her ist, wollen wir uns diesen Monat doch nochmal zurückmelden!
Deshalb werden wir am Freitag die erste Online-FAUliKneipe veranstalten.

Neben Räumen für den Austausch wird es auch Online Gesellschaftsspiele (z.B. Agent Undercover) geben. Wir freuen uns auf Euch 🙂

Das ganze wird über Big Blue Button stattfinden, weil das relativ voraussetzungsarm ist:
Einfach den Link den wir um 19:00 Uhr auf unsere Homepage (https://mgw.fau.org/) setzen im Broser öffnen und reinkommen. Es wäre gut, wenn ihr dabei Kopfhörer nutzen könnt.

Wetzlar: #UnitedAgainstTheDragon

Unser Infostand am International Day of Action #United Against the Dragon

Im Rahmen des International Day of Action bezüglich #UnitedAgainstTheDragon waren wir am Freitag mit einem Infostand vor dem Herkules Center in Wetzlar aktiv über die Situation der Kämpfenden Arbeiter*innen informieren.

Infos zu dem Arbeitskampf und dem Aktionstag findet ihr hier.

Außerdem weisen wir auf die Bundesweite Demo am 5. Dezember für Solidarität mit den Betroffenen der G20-Repression hin.

FAU Biergarten vor der BaariBar #2

24.10.20 – 18:00 – 23:00 Uhr

FAU Biergarten vor und in der BaariBar:

Da die FAUliKneipe wohl noch eine Weile geschlossen bleiben wird, haben wir nach einer Coronasicheren Alternative gesucht.
Wir hoffen mit einem Biergarten wieder einen Ort zu schaffen für Redebedarf um sich über Arbeit/ Uni/ Arbeitsamt/ … auskotzen zu können. Und auch für Alle die einfach so Lust haben den Abend mit netten Menschen zu verbringen.
Natürlich kann sich momentan die Situation jederzeit ändern, so dass ihr am besten vor dem losgehen nochmal unsere HP checkt, ob die Veranstaltung wie geplant stattfinden kann. Nach aktuellem Stand gelten folgende Regeln, damit der Biergarten stattfinden kann:

  • Die Besucher_innenzahl ist begrenzt. (drinnen maximal 15 Personen, draußen maximal 30 Personen, im Toilettenbereich maximal 3 Personen)
  • An den Tischen sitzen Gruppen zusammen, denen der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum gestattet ist. Jede_r hat einen festen Tisch. (Wenn ihr sichergehen wollt, dass ihr nicht umsonst kommt, könnt Ihr einen Tisch für Eure Gruppe unter fauli14@fau.org reservieren.)
  • Egal ob Ihr spontan oder angemeldet kommt, kommt erst mal zum Infotisch. Hier müsst Ihr Eure Kontaktdaten hinterlegen. Diese werden ausschließlich im Fall zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionsketten genutzt. Ansonsten werden sie für einen Monat im Save des Cafe Trauma eingeschlossen und danach vernichtet. Die Bestimmungen der Art. 13, 15, 18 und 20 der Datenschutz-Grundverordnung zur Informationspflicht und zum Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten finden keine Anwendung.
  • Danach bekommt Ihr alle Veranstaltungsrelevanten Infos und wir weisen Euch einen Tisch zu.
  • Außerhalb des eigenen Tisches müssen Alltagsmasken getragen werden.
  • Achtet auch auf Abstände (Markierungen oder 1,5 m) und Händehygiene.
  • Die Theke schließt um 22:30 Uhr. Der Biergarten schließt um 23:00 Uhr.

Klingt alles ziemlich steif. Aber wir gehen mal davon aus, dass sich das in der Umsetzung halbwegs normal anfühlen wird, da das überwiegend die Verhaltensweisen sind, an die wir uns im letzten halben Jahr gewöhnt haben. Wir freuen uns jedenfalls sehr Euch wiederzusehen 🙂

1. Mai 2020

Liebe Freund*innen, Kolleg*innen und Genoss*innen,
der erste Mai ist Arbeiter*innenkampftag.
Letztes Jahr haben wir gemeinsam mit einem Bündnis verschiedener lokaler Gruppen eine erfolgreiche große revolutionäre Demonstration in Marburg mit anschließendem Fest auf dem Gelände des Cafe Trauma veranstaltet, an das wir uns sehr gerne erinnern. Aufgrund der aktuellen Lage der Corona-Pandemie haben wir uns entschlossen, keine öffentliche zentrale Veranstaltung zu organisieren. Während wir in unserer Gewerkschaft die Sinnhaftigkeit der einzelnen Vorsichtsmaßnahmen diskutieren und es unterschiedliche Standpunkte zu der Gefahr durch die Pandemie gibt, blicken wir mit Sorge auf die mit Covid-19 begründeten staatlichen repressiven Einschränkungen unserer Grundrechte.
Trotzdem bleibt es dabei: Der erste Mai ist der Kampftag der Arbeiter*innen! Denken wir an den Haymarket Riot (1886) und die darauf folgenden Schauprozesse, bei denen 7 Anarchisten zum Tode verurteilt wurden, wird immer wieder deutlich: Arbeiter*innenrechte und der 8-Stunden Tag sind hart und blutig erkämpft und seit jeher mit dem Anarchismus und dem Anarcho-Syndikalismus verknüpft.
Um so wachsamer und kämpferischer müssen wir gerade jetzt sein: 
Die extremen Einschränkungen im öffentlichen Leben als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie zeigen großen Einfluss auf die Wirtschaft. Nachdem Läden und Restaurants geschlossen bleiben müssen und Freizeitaktivitäten stark eingeschränkt werden, zeigen sich die Auswirkungen bereits jetzt in ausbleibenden Lohnzahlungen und Kündigungen. Doch während der Staat mit Milliardenprogrammen den Fortbestand von Kapitalmarkt und Unternehmen fördert, bleiben individuelle Existenzen auf der Strecke. Mit dem Argument des Erhalts von Arbeitsplätzen werden finanzielle Hilfen und Steuererleichterungen für Unternehmen beschlossen und erkämpfte Arbeitsrechte wieder zurückgenommen. Gleichzeitig werden Menschen um ihre bestehenden Rechte als Arbeitnehmer*innen betrogen, verlieren ihre Lebensgrundlage und geraten in existenzielle Nöte. Wohnungslose werden durch die Schließung von Gemeinschaftsunterkünften ersatzlos auf die Straße geschickt, während Leerstand in allen Städten sichtbar ist. Private Mieter*innen „dürfen“ ihre Miete in den nächsten Monaten aufschieben, um sie danach inklusive Zinsen zu begleichen, während Miete und Pacht von Geschäfts- und Betriebsräumen finanziell unterstützt werden.
Auch in der breiteren Öffentlichkeit werden Diskussionen zu solidarischeren Lösungen lauter. Die Unterzeichner*innenzahlen einer Petition zur Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens gehen seit Ende März durch die Decke. Gerade in dieser Krisenzeit wird deutlich, dass wir uns nicht auf staatliche Strukturen verlassen sollten. Wir müssen uns solidarisch und kämpferisch organisieren und eigene Strukturen aufbauen.
Denn nur selbstorganisierte Strukturen, die durch betroffene Menschen und ihnen solidarisch gesinnte Freund*innen demokratisch und gleichberechtigt entstehen, sind in der Lage die alltäglichen und materiellen Probleme der Menschen gerade in sogenannten Krisenzeiten zu lösen. Das zeigt sich in den zahllosen lokalen Initiativen in Nachbarschaften, Sportvereinen, sozialen und politischen Gruppen. Auch hier in Mittelhessen gibt es solche Initiativen.
Auch international müssen wir solidarisch zusammenhalten und uns vernetzen. Momentan geschieht das neben den Strukturen der Internationalen Konföderation der Arbeiter*innen (IKA) innerhalb des Global May Day Netzwerkes, (https://globalmayday.wordpress.com/), dem wir uns als FAU Marburg ~ Gießen ~ Wetzlar angeschlossen haben.
„Deshalb sei uns der 1. Mai eine machtvolle Kundgebung gegen jeden Militarismus und gegen die große Lüge des Nationalismus, hinter der sich stets nur die brutalen Interessen der Besitzenden verbergen.
Eine neue Zukunft gilt es zu schaffen auf den Fundamenten des freiheitlichen Sozialismus, unter dessen frischem Hauche die vermoderten Anschauungen vergangener Zeiten und die wurmstichigen Institutionen der Gegenwart im Abgrund des Gewesenen verschwinden werden, um einer Ära wahrhafter Freiheit, Gleichheit und Menschenliebe Platz zu machen.“ Rudolf Rocker, „Der Syndikalist“ 4. Jg. (1922), Nr. 16
Organisieren wir uns! Bleibt gesund und sicher!
Eure FAU Marburg ~ Gießen ~ Wetzlar

Aufruf zu Betriebsberichten

Kündigung wegen Corona? Keine oder mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen
im Betrieb?

Hygiene? Sicherheit? Arbeitsrechte?<br /> Schickt uns Berichte aus euren Betrieben!

Wir, die FAU Marburg – Gießen – Wetzlar, rufen euch dazu auf, uns kurze
Berichte aus euren Betrieben zuzuschicken. Wie geht euer Betrieb mit der
aktuellen Pandemie um? Seid ihr und eure Kolleg*innen geschützt? Habt
ihr Zugang zu Schutzmasken? Könnt ihr euch regelmäßig die Hände waschen?
Halten die Arbeitgeber*innen eure Arbeitsrechte ein? Wurdet ihr in
Kurzarbeit geschickt oder gleich gekündigt? Wie geht ihr selbst mit der
Situation um?

Wir freuen uns auf (anonymisierte) Berichte und möchten damit einen
Einblick in die lokalen Arbeitsbedingungen in der Pandemie ermöglichen!
(Bitte benennt auch die Branche bzw. das Tätigkeitsfeld eures
Betriebes). Die Berichte werden dann – in Rücksprache mit euch – zum 1.
Mai online veröffentlicht.

Berichte an: fauli@fau.org

Solidarische Grüße,
euer Allgemeines Syndikat Marburg ~ Gießen ~ Wetzlar

Zwolnienie z pracy z powodu korona pandemii

Our comrads from Bielefeld translated the Corona-Info-Flyer into Polish. Thanks! 🙂

 

Kiedy mogę/muszę być nieobecnym w pracy? Kto mnie opłaca i w którym przypadku? Moje dziecko nie ma opieki z powodu zamknięcia przedszkola a zastępstwo nie jest dostępne. Jakie są moje prawa i obowiązki? Zasadniczo, adwokaci prawa pracy będą zajmować się poszczególnymi przypadkami jeszcze bardzo długo. Ale tutaj krótki zarys obecnej sytuacji według naszej wiedzy:

Jeśli sam jestem chory:

No jasne – tutaj zostaje zastosowana zwykła procedura w przypadku niezdolności do pracy. Jednak gdy dochodzi do zakażenia korona wirus, powinieneś poinformować szefową/szefa, że masz albo przypuszczać infekcję korony, aby on(a) mógł(a) zastosować odpowiednie kroki przed dalszym rozprzestrzenianiem się wirusa.

Kiedy żłobek/szkola są zamknięte:

Jeśli nie masz opieki dla dziecka i inne możliwości odpadają, musisz sam przejąć opiekę nad dzieckiem. Dziadkowie od pewnego wieku, obecnie, nie powinni przejmować opieki ze względu na obecne ryzyko zarażenia się wirusem. Krótki okres nieobecności w pracy (ca. pięć dni) jest pełnopłatny, § 616 BGB (kodeks cywilny). Jednak każdy musi to z pracodawcą uzgodnić indywidualnie.

Jeśli twoja/twój szef(owa) z własnej inicjatywy daje ci wolne:

Jeśli jesteś chętny i zdolny do pracy, ale twoja/twój szef(owa) nie trzyma się ustalonych zasad pracy, jest zobowiązanym do zapłaty uzgadnianego wynagrodzenia.

Jeśli nie jesteś chory, ale musisz przebywać w obowiązkowej kwarantannie zarządzonej przez Państwo:

Normalnie powinieneś dalej dostawać wynagrodzenie. Twoja/twój szef(owa) może uzyskać zwrot pieniędzy; z wyjątkiem kiedy kontynuacja pensji jest wykluczone przez układ zbiorowy pracy lub umowę o pracę. Jeżeli jesteś rzeczywiście chory, naturalnie znowu obowiązuje normalna procedura jak w przypadku choroby.

Jeśli twoja/twój szef(owa) wymaga, że najpierw bierzesz wolne za nadgodziny:

Jeśli masz radę zakładową w twojej firmie, twoja/twój szef(owa) nie może zarządzać nadgodzinami bez zgody rady zakładowej. Wielu szefów powołuje się na to, że mogą wymagać redukcji nadgodzin w razie potrzeby. Jednak pilna potrzeba tylko jest w przypadku bardzo nadzwyczajnego zagrożenia urządzen fabrycznych, towarów lub miejsc pracy.

Jeśli twoja/twój szef(owa) chce zmieniać twoja umowę o pracę:

Gdybyś otrzymał rozwiązanie umowy o pracę albo zmiane istniejącej umowy o pracę do podpisu, nie podpisuj po prostu! Zawsze najpierw konsultuj z radą zakładową lub związkiem zawodowym twojego zaufania.

Jeśli masz wolny zawód albo jesteś (fikcyjne) niezależnym:

W pewnych okolicznościach (kwarantanna lub zamknięcie przedsiębiorstwa) możesz zakładać odszkodowanie. Poza tym warto sprawdzać czy nie jesteś pracownikiem najemnym zakładu w sensie prawa pracy.

Jeśli masz dalsze pytania, chętnie możesz zwracać się do nas.

Solidarne pozdrowienia,

Twoja FAU Bielefeld

 

Download pdf: Prawo pracy i korona

معلومات عن التوقف المأجور عن العمل بسبب كورونا فايروس

 

 

متى يمكن أن أبقى  بالبيت أو متى يجب أن أذهب إلى العمل؟ من يدفع راتبيفي هذ الظروف؟ لا أجد رعاية الأطفال لطفلي  بسبب أغلاق روضة الأطفال. ما هي حقوقي وواجباتي؟

بشكل عام ينظر الخبراء القانونيون مليا بكل حالة على انفراد.ولكن نريد أن نقدم بعض  المعلومات عن الظرف الحالـي ـ

 

في حالة أني مريض/مريضة

طبعا في هذا الحال يسرى نفس النظام المعتمد   عند عدم القدرة على مزاولة العمل. ولكن إذا كان لديك فيروس كورونا ينبغي أن تتحدث مع رئيسك(تتحدث معه أيضا إذا كان هنالكشك فقط بأن لديك فيروس كورونا) هذا مهم  جدا لكي يتمكن مديرك من أن يتخذ تدابيرات مناسبات ليمنع انتشار أوسع للفيروس ـ

 

في حالة إغلاق روضة الأطفال ومدرسة 

إذا كانت هنالك  جهة تعمل على حضانة طفلك (مثل روضة او غيرها) أغلقت هذه الحضانة فعليك أن تقوم برعاية طفلك بنفسك.. يجب على الجدين بأن لا يقوما برعاة الأطفال في حالة كانت هنالك خطورة عليهم بناء على عمرهم (اذا كانا كبارا في السن). وفقا §616  يحق للعامل إعغفا عن العمل مدفوع لمدة قصيرة (حوالي 5 أيام) عندما لا يتمكن عن القيام بعملهلم دون أن يكون ذلك بسبب إهمال شخصي. وتناقش لكل حالة على حدا ـ

 

في حال قام مديرك بمنعك عن القدوم الى العمل بسبب خوفه على صحتك او صحة الاخرين

إذا كنت تريد أن تعمل ولكن مديرك يرغب بعكس ذلك يلزم مديرك بأن يدفع لك الأجر كاملاً بالشكل المتفق عليه بعقد العمل

 

إذا كنت غير مريض ولكن في حجر صحي  بسبب منع عن العمل من قبل الإدارة الحكومية

في الوضع الطبيعي، تستحق راتبك بشكل كامل من قبل رأس عملك ويتم تعويض مديرك عن هذا الراتب. استثناء: لن يتم دفع الأجر في حالة المرض اذا كان ذلك مذكورا بعقد العمل. ولاكن إذا كنت مريضا حقا يسرى النظام المعتاد فما يخص المرض ـ

 

(إذا أراد مديرك أن تحتفلبساعاتك إضافية. (أي أنه  يريد أن يبدل ساعاتك إضافية بأيام عطلة)

إذا كان لديكم  مجلس تمثيل العمال في شركتكم لا يمكن   للمدير بأن يفرض تخفيض ساعات العمل الإضافية أو تنفيذ الساعات الإضافية بدون موافقة مجلس تمثيل العمال. يعول كثير من المدراء  على القانون الذي ينص على امكانية أن طلب تخفيض الساعات الإضافية في حالات طارئة. تعتبر الحالات طارئة فقط في حال وجود خطر غير معتاد على السلع أو مكان العمل.

إذا اردا مديرك أن تقوم بتوقيع اتفاق إنهاء أو إتفاق بتغييرات لعقد العمل  الخاص بك، يجب أن لا توقع في الحال. يجب عليك أولا أن تستشير مجلس تمثيل العمال أو أي نقابة أو مجلس موثوق.  ـ

 

إذا كنت تعمل  كموظف بشكل حر أو تعمل كموظف حر متفرغ

في بعض الظروف (مثل الحجر الصحي أو وجود عوامل تعرض وجود المؤسسة للخطر أو الاغلاق)

يمكنك أن تطالب بتعويض حسب الظروف الخاصة (حظر أو إقفال مؤسسة أو تعرض  وجود المؤسسة للخطر). إضافة إلى ذلك يمكن أن تستفسر على إمكانية تبعيتك لمؤسسة معينة حسب قانون العمل ـ

في حالة كان لديك أسئلة أخرى يمكن أن تتوجه في „ف ا و“ ماربورغ ~ غيسن ~ وتسلار في الشركة

 

تحية من القلب

ف ا و“ رماربورغ ~ غيسن ~ وتسلار“

 

 

 

مسؤولي بمعنى قانون الصحافة

FAU Marburg-Gießen-Wetzlar, Afföllerwiesen 3A, 35039 Marburg

https://mgw.fau.org :موفع إلكتروني

 

fauli@fau.org :إيميل

download pdf: Infoflyer_ara

Exemption from Wage Labour due to the Corona-Pandemic

When can I / when do I have to stay away from work? Who pays my wages and in which case? My child is unattended due to the daycare closure and no replacement can be found. What are my rights and obligations? In principle, labor lawyers will probably be dealing with individual cases for a very long time. Anyhow, here is a brief overview of the present situation – based on our current state of knowledge:

If I am sick myself:

Of course – the usual procedure for incapacity to work applies here. However, if it is a corona infection, you should inform the boss that you have or suspect a corona infection, so that he*she can take appropriate measures to protect against further spread.

When the day care center / school is closed:

If you have parental care for a child and the childcare option ceases, you have to take care of yourself. According to the general risk assessment, grandparents of a certain age should currently not do the care. According to § 616 BGB, the wage earner is entitled to a paid leave for a short period (approx. 5 days), if he*she is prevented from performing the service through no fault of his*her own. Yet, you have to clarify this for the specific individual case.

If your boss leaves you free due to his own considerations:

If you are willing and able to work but your boss does not make use of the agreed workforce, of course, he*she is still obliged to pay the agreed wage.

If you are not ill but have to be quarantined because an authority issues a ban on employment:

Usually you should continue to be paid and your boss can refund the money; except when continued payment of wages is excluded by a collective agreement (‘Tarifvertrag’) or employment contract. However, if you are actually sick, the usual procedure for sickness applies again.

If your boss wants you to get rid of your overtime first:

If you have a workers‘ council in your company, your boss cannot order overtime or reduce overtime without the consent of the council. Many bosses claim that they can demand the reduction of overtime during emergencies. However, an emergency only exists if there is ‚a very unusual risk to the operating systems, goods, or workplaces‘.

If your boss wants to change your employment contract:

If your boss wants you to sign a contract of termination or change the existing employment contract, do not simply sign it! Always seek advice from the workers‘ council or the union you trust.

If you work as a freelancer or in fictitious self-employment:

Under certain circumstances (quarantine or business decommissioning) you can apply for compensation. In addition, it may be worth to check whether you are, in fact, not an employee of a company in the sense of labor law after all.

If you have any further questions, please feel free to contact your contact person at FAU Marburg ~ Gießen ~ Wetzlar in the company.

Solidary greetings,

your FAU Marburg ~ Gießen ~ Wetzlar

Web: https://mgw.fau.org/
E-Mail: fauli@fau.org
Flyer to download: Infoflyer_eng

Arbeitsrechte während der Corona-Pandemie

Befreiung von Lohnarbeit aufgrund der Corona-Pandemie

Wann darf ich / wann muss ich der Arbeit fernbleiben? Wer zahlt meinen Lohn in welchem Fall? Mein Kind ist aufgrund der Kitaschließung unbetreut und ein Ersatz ist nicht zu finden. Was sind meine Rechte und Pflichten? Grundsätzlich werden sich Arbeitsrechtler_innen da wohl noch sehr lange mit Einzelfällen auseinandersetzen. Hier aber ein kurzer Überblick, wie sich die Situation nach dem Stand unserer Kenntnis im Moment darstellt:

Wenn ich selbst krank bin:

Na klar – hier greift das übliche Prozedere bei Arbeitsunfähigkeit. Sollte es sich allerdings um einen Corona-Infekt handeln, solltest Du dem_der Chef_in mitteilen, dass du einen Corona-Infekt oder Verdacht auf einen Corona-Infekt hast, damit diese_r entsprechende Maßnahmen zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung treffen kann.

Wenn die Kita / Schule geschlossen hat:

Wenn Du die elterliche Sorge für ein Kind hast und die Betreuungsmöglichkeit wegfällt, musst Du Dich selbst kümmern. Großeltern sollte ja, wenn sie sonst vielleicht der Plan B sind, nach der allgemeinen Risikoeischätzung ab einem gewissen Alter, momentan nicht die Betreuung übernehmen. Nach § 616 BGB steht dem_der Lohnabhängigen für einen kurzen Zeitraum (ca. 5 Tage) eine bezahlte Freistellung zu, wenn er_sie ohne ihr_sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert ist. Du müsstest das für den konkreten Einzelfall aber absprechen.

Wenn Dein_e Chef_in Dich aufgrund eigener Erwägungen freistellt:

Wenn Du arbeitswillig- und fähig bist, Dein_e Chef_in aber keinen Gebrauch von der vereinbarten Arbeitskraft nimmt, ist sie_er natürlich trotzdem zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet.

Wenn Du nicht erkrankt bist, aber in Quarantäne musst, weil eine Behörde ein Beschäftigungsverbot ausspricht:

Normalerweise solltest Du weiterbezahlt werden und dein_e Chef_in kann sich das Geld erstatten lassen. Außer wenn eine Lohnfortzahlung für diesen Fall durch einen Tarif- oder Arbeitsvertrag ausgeschlossen ist. Bist Du aber tatsächlich krank, gilt natürlich wieder das übliche Prozedere bei Krankheit.

Wenn Dein_e Chef_in möchte, dass Du Deine Überstunden erst einmal abfeierst:

Wenn Ihr einen Betriebsrat in Eurer Firma habt, kann Dein_e Chef_in keine Überstunden oder den Abbau von Überstunden ohne Zustimmung des Betriebsrats anordnen. Viele Chef_innen berufen sich darauf, dass sie in Notfällen verlangen können, dass Überstunden abgebaut werden. Ein Notfall liegt allerdings nur bei ‚einer ganz ungewöhnlichen Gefährdung der Betriebsanlagen, der Waren oder der Arbeitsplätze‘ vor.

Wenn Dein_e Chef_in Deinen Arbeitsvertrag ändern möchte:

Solltet Ihr einen Aufhebungsvertrag oder Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag zum Unterschreiben vorgelegt bekommen, nicht einfach unterschreiben, immer erst beim Betriebsrat oder der Gewerkschaft deines Vertrauens beraten lassen.

Wenn Du freiberuflich arbeitest (Schein-)Selbstständig bist:

Unter bestimmten Umständen (Quarantäne oder existenzgefährdende Betriebsstillegung) kannst Du Entschädigungen beantragen. Außerdem lohnt es sich unter Umständen einmal hinzuschauen, ob Du nicht im Sinne des Arbeitsrechtes doch abhängig Beschäftigte_r eines Betriebes bist. 
Falls Du weitere Fragen hast, kannst Du Dich gerne an Deine_n Ansprechpartner_in der FAU Marburg ~ Gießen ~ Wetzlar wenden.
Solidarische Grüße
Deine FAU Marburg ~ Gießen ~ Wetzlar
V.i.S.d.P.: FAU Marburg-Gießen-Wetzlar, Afföllerwiesen 3A, 35039 Marburg
E-Mail: fauli@fau.org
Unser Flyer zum Download: Infoflyer

Verschoben: Vortrag in Wetzlar: Freie Hütte, Freies Land

Aufgrund der aktuellen Lage verschieben wir den Vortrag auf ein unbestimmtes Datum.

 

Vortrag: Freie Hütte, freies Land

BakuninhütteDie Bakuninhütte entstand in den 1920er Jahren auf einer Selbstversorgungsfläche hungernder Arbeiter*innen. Diese kamen aus Meiningen und Umgebung und waren überwiegend in der syndikalistischen Gewerkschaft Freie Arbeiter Union Deutschland (F.A.U.D.) organisiert. Auf dem einstigen Gemüsefeld entstand im Laufe der Jahre eine einfache Schutzhütte und später ein Steinhaus. Es wurde der „Siedlungsverein Gegenseitige Hilfe“ gegründet. Schnell verbreitete sich die Kunde von diesem wunderschönen Ort. Neben der sonntäglichen Nutzung als Ausflugsziel für Menschen aus der Region und als Urlaubsstätte für Arbeiter*innen aus dem damaligen Reichsgebiet, fanden überregionale Treffen u. a. der syndikalistisch-anarchistischen Jugend statt. Auch der anarchistische Schriftsteller Erich Mühsam war hier zu Gast. 1932 wurde der letzte Erweiterungsbau begonnen. Nur wenig später kam es zur Enteignung durch die Nationalsozialisten. Nach erneuter Enteignung wurde sie dem SED-Kreisvorstand Meiningen übertragen. Nach der Wende gelang es erst 2005, das Anwesen zu erwerben. Seitdem bemüht sich der Wanderverein Bakuninhütte diesen Ort wieder der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Seit 2015 ist die Bakuninhütte eingetragenes Kulturdenkmal. Seit 2017 Naturfreundehaus.

Nach dem Vortrag laden wir zum Kneipenabend ein. Falls Du Dich über den Vortrag austauschen möchtest, oder Dich für die FAU interessierst, falls Du Redebedarf hast um Dich über Arbeit, Uni, Arbeitsamt, … auszukotzen oder falls Du einfach mit uns abhängen willst – schau rein.

Los gehts um am 21.03.2020 um 19 Uhr

Haus der Demokratie Wetzlar, Schützenstraße 13, 35578 Wetzlar